Definition:
Eine Katastrophe liegt vor, wenn insbesondere durch Folgen schwerer Naturereignisse, einschließlich extremer Wettererscheinungen sowie anderer Schadens- und Unglücksfälle, ein solcher Gefahrenzustand hervorgerufen wird, dass Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen sowie die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung beziehungsweise erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind und dabei zugleich erhebliche Störungen oder unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung verursacht werden, dass zu ihrer Abwehr und Bekämpfung sowie zur Beseitigung von Folgeschäden der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde erforderlich ist.
Die Feststellung einer Katastrophe kann nur im konkreten Einzelfall unter Gesamtwürdigung aller tatsächlichen Gegebenheiten erfolgen.
(aus: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz, November 2005)
oder:
Eine Katastrophe ist ein entscheidendes, folgenschweres Unglücksereignis.
Sie ist nach bundesdeutschem Verständnis ein Schadensereignis, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinaus geht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte und/oder die lebensnotwendigen Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erheblich gefährdet oder einschränkt. Sie erfordert zur ihrer Bewältigung generell ein Hinzuziehen von Strukturen des Katastrophenschutzes.
(aus: Wikipedia, März 2006)
Die Träger des Katastrophenschutzes sind das Land, die Landkreise und die kreisfreien Städte, die damit verpflichtet sind:
- Katastrophen abzuwehren
- Katastrophenzustände zu beseitigen und
- die dafür notwendigen Vorbereitungen zu treffen
Anzunehmende Großschadensfälle, die den Einsatz von Kräften und Mitteln des Katastrophenschutzes erforderlich machen sind insbesondere:
- Bekämpfung von Waldbränden
- Unterstützung des Rettungsdienstes mit Personal und Technik bei Massenanfall von Verletzten
- Physische und psychische Betreuung von unverletzt oder leicht verletzt Betroffenen, Angehörigen und Einsatzkräften
- Bekämpfung von großflächigen Schadstofffreisetzungen
- Unterstützung der Einsatzleitung durch Fernmeldetechnik
- Bekämpfung von Hochwassersituationen
Die sich daraus ergebenden Fachdienstaufgaben gliedern sich in:
* Sondereinsatzgruppe „Sichtung und Behandlung“
* Sondereinsatzgruppe „Technik“
* Sondereinsatzgruppe „Betreuung“
* Sondereinsatzgruppe „Verpflegung“
- Notfallseelsorge/Krisenintervention/Einsatznachsorge
- ABC-Schutz/Gefahrenstoffschutz
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
* Katastrophenschutzleitung/Katastrophenschutzstab
* Technische Einsatzleitung
* SEG-Fernmelde/Logistik

Manuel Bethke
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